Nicht jeder Anzug hält,
was er verspricht.

Die Wahrheit ist keine
Interpretationssache.

Schräge Kreationen brauchen
manchmal konservativen Beistand.

Der Teufel steckt
immer wieder im Detail.

Man sieht nicht gleich,
wer etwas zu verbergen hat.

Neue Ideen brauchen zum Schutz
hin und wieder recht alte Schinken.

Ohne Fürsorge kann der
kostbarste Inhalt wertlos werden.

Presserecht – LG Stuttgart: bei überwiegendem Informationsinteresse dürfen rechtswidrige Aufnahmen gesendet werden

13. Oktober 2014

Das LG Stuttgart hat mit Urteil vom 09. Oktober 2014 die Klage der Daimler AG gegen die Ausstrahlung einer mit verdeckten Kamera aufgenommenen “Undercover”-Reportage über Leiharbeiter (“Hungerlohn am Fließband – wie Tarife ausgehebelt werden”) zurückgewiesen (Lg Stuttgart Urteil vom 09. Oktober 2014 Az.: 11 O 15/14; zur Presseerklärung). 

Wie sich aus der Presseerklärung ergibt, hat das Landgericht Stuttgart die Erstellung der Aufnahmen grundsätzlich als rechtswidrig eingestuft, die Ausstrahlung durch den SWR müsse die Daimler AG allerdings dulden, da die Reportage einem überwiegendem öffentlichen Informationsinteresse diene und die Ausstrahlung insoweit von der Presse- und Rundfunkfreiheit gedeckt sei. Die Nachteile, die aus der rechtswidrigen Informationsbeschaffung resultierten müssten hinter das überwiegende Informationsinteresse zurücktreten. 

Nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart ergebe sich das überwiegende öffentliche Informationsinteresse daraus, dass der in dem Beitrag behandelte Misstand von weiten Kreisen der Bevölkerung als ein einschneidend angesehen werde. Konkret ging es darum, dass laut diesem Beitrag die durch die Daimler AG für Leiharbeit abgeschlossenen Werkverträge dazu führen könnten, dass die eingesetzten (Fremd-) Leiharbeiter trotz gleichwertiger Arbeitsleistung und Eingliederung in den Produktionsprozess wesentlich niedrigere Löhne als die Stamm- und Leiharbeitnehmer des Unternehmens erhielten, die jedenfalls teilweise durch Leistungen der öffentlichen Hand („Hartz-IV“) aufgestockt werden müssten. 

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei aus Berlin. Nutzen Sie unsere besondere Expertise und Erfahrung im Presserecht. Wir helfen Ihnen bspw. weiter, um gegen unzulässige Wort- und Bildberichterstattungen vorzugehen