Nicht jeder Anzug hält,
was er verspricht.

Die Wahrheit ist keine
Interpretationssache.

Schräge Kreationen brauchen
manchmal konservativen Beistand.

Der Teufel steckt
immer wieder im Detail.

Man sieht nicht gleich,
wer etwas zu verbergen hat.

Neue Ideen brauchen zum Schutz
hin und wieder recht alte Schinken.

Ohne Fürsorge kann der
kostbarste Inhalt wertlos werden.

Kosten

Was nicht umsonst ist, ist in den meisten Fällen auch nicht kostenlos. Das gilt natürlich auch für anwaltliche Beratung. Damit Sie wissen, woran Sie sind, bieten wir Ihnen eine transparente Honorarstruktur.

Warum finden Sie jetzt hier keine Preise für die anwaltliche Beratung?

Ganz einfach. Der Aufwand von Beratungs- und Vertretungsleistungen ist so individuell wie das zu bearbeitende Rechtsproblem, der Mandant oder die jeweilige Branche. Aus diesem Grund können wir auch die Vergütung erst dann im Rahmen einer ersten Einschätzung mit Ihnen erörtern, wenn wir nähere Informationen zu Ihrem Mandat erhalten haben.

Ob eine Abrechnung auf Stundenbasis nach einem festen Stundensatz, ein Pauschalhonorar oder ob eine Abrechnung nach dem kraft Gesetz geltenden  Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) am geeignetsten für Sie ist, entscheidet sich nach Kenntnis Ihres Einzelfalls. Bei Mandanten, die eine regelmäßige und häufige rechtliche Betreuung beauftragen, besteht die Möglichkeit, Honorarverträge oder fixe Beratungsverträge mit einem festen Beratungskontingent abzuschließen.

Solange keine Vergütungsvereinbarung gem. § 3a RVG in Textform abgeschlossen wird, errechnet sich die Höhe der Gebühren für unsere anwaltliche Tätigkeit kraft Gesetz grundsätzlich anhand des Gegenstandswertes (§ 2 RVG).

Kontaktieren Sie uns, damit wir mit Ihnen das Honorar für eine Beratung und Vertretung besprechen können.