Nicht jeder Anzug hält,
was er verspricht.

Die Wahrheit ist keine
Interpretationssache.

Schräge Kreationen brauchen
manchmal konservativen Beistand.

Der Teufel steckt
immer wieder im Detail.

Man sieht nicht gleich,
wer etwas zu verbergen hat.

Neue Ideen brauchen zum Schutz
hin und wieder recht alte Schinken.

Ohne Fürsorge kann der
kostbarste Inhalt wertlos werden.

Fachanwalt Urheberrecht und Medienrecht

Einige unserer Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht.

Als langjährige Branchenvertreter hochspezialisierter Medienbranchen haben wir uns ein vertiefte Branchenkenntnisse angeeignet und diese besondere Spezialisierung und Vertretungserfahrung unter anderem durch den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht unter Beweis gestellt.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht  

Fachanwälte für Urheber-und Medienrecht verfügen über eine besondere Expertise und Beratungs- und Prozesserfahrung in besonderen zum Urheberrecht und Medienrecht gehörigen Rechtsgebieten. Im Vergleich zu anderen Fachanwaltschaften ist die Anzahl der Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht bundesweit vergleichsweise klein, da nur ein sehr geringer Teil der Rechtsanwälte über eine entsprechend hohe Praxiserfahrung im Urheber- und Medienrecht verfügt.

Der Titel des Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht wird von den Rechtsanwalts-kammern nur dann verliehen, wenn der Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskammer die Bearbeitung einer dauerhaft hohen Anzahl von außergerichtlichen, insbesondere aber auch gerichtlichen Fällen aus den besonderen Fachgebieten des Urheberrechts und Medienrechts über einen mehrjährigen Zeitraum nachgewiesen hat und mehrere besondere theoretische Prüfungen absolviert hat. Die besonderen Fachgebiete des Fachanwaltes des Urheber- und Medienrechts sind 

Kontaktieren Sie uns und greifen Sie auf unsere besondere Expertise als Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht für eine Beratung u.A. im  UrheberrechtPresserecht, Musikrecht, Filmrecht, Fotorecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und IT-Recht zurück.