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	<title>Ronneburger:Zumpf</title>
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	<description>Rechtsanwälte für Medienrecht &#38; gewerbliche Schutzrechte</description>
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		<title>Sie finden uns seit Mai 2024 bei DORNKAMP und der Kanzlei Zumpf</title>
		<link>https://www.ronneburger-zumpf.com/2023/10/07/aus-ronneburgerzumpf-wird-dornkamp/</link>
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		<pubDate>Sat, 07 Oct 2023 16:51:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>rl-admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>

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		<description><![CDATA[Zum 01. Oktober 2023 haben die Anwälte von Ronneburger:Zumpf sich der überörtlichen Kanzlei DORNKAMP als Berliner Standort angeschlossen. Rechtsanwalt Martin Helmut Zumpf ist seit Mai 2024 in eigener Einzelkanzlei Kanzlei ZUMPF in den Bereichen IP, IT und Media tätig, davor war er ebenfalls Partner bei Dornkamp. Die Rechtsanwälte Roman Ronneburger, Linda Seiffert und Julian Schneider bereichern weiter die Kanzlei DORNKAMP  mit ihrer schlagkräftigen Expertise im Bereich IP/IT &#8230;<br /><a class="more" href="https://www.ronneburger-zumpf.com/2023/10/07/aus-ronneburgerzumpf-wird-dornkamp/">weiterlesen</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Zum 01. Oktober 2023 haben die Anwälte von Ronneburger:Zumpf sich der überörtlichen <a title="Dornkamp" href="https://www.dornkamp.com/">Kanzlei DORNKAMP</a> als Berliner Standort angeschlossen. Rechtsanwalt <a href="https://zumpf.berlin/">Martin Helmut Zumpf </a>ist seit Mai 2024 in eigener Einzelkanzlei <a href="http://zumpf.berlin">Kanzlei ZUMPF </a>in den Bereichen IP, IT und Media tätig, davor war er ebenfalls Partner bei Dornkamp. Die Rechtsanwälte <a href="https://www.dornkamp.com/lawyer/roman-ronneburger/">Roman Ronneburger</a>, <a title="Linda Seiffert" href="https://www.dornkamp.com/lawyer/linda-seiffert-2/">Linda Seiffert</a> und <a href="https://www.dornkamp.com/lawyer/julian-schneider-ll-m/">Julian Schneider</a> bereichern weiter die <a title="Dornkamp" href="https://www.dornkamp.com/">Kanzlei DORNKAMP </a> mit ihrer schlagkräftigen Expertise im Bereich IP/IT und Media.</p>
<p>Selbstverständlich stehen wir  jeweils unseren Mandanten auch weiter von Berlin aus in bewährter Qualität zur Verfügung. </p>
<p>Die <a href="https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7115959987725574145/">DORNKAMP Pressemitteilung finden sie hier</a></p>
<p>Die <a href="https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7198598600803663873/">Mitteilung der Kanzlei ZUMPF finden sie hier</a></p>
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		<item>
		<title>Du Refa /  Rechtsfachwirt*in &#8211; Wir Medienboutique = Match zum 01.10.2023?</title>
		<link>https://www.ronneburger-zumpf.com/2023/09/06/rechtsanwaltsfachangestellerr-rechtsfachwirtin-mwd-fur-partnersekretariat-ab-sofort-gesucht/</link>
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		<pubDate>Wed, 06 Sep 2023 12:23:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>rl-admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>

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		<description><![CDATA[Du interessierst Dich dafür, mit uns zusammen die Zukunft zu gestalten? Bewirb Dich bei uns. Wenn wir ein gemeinsames Ziel haben, finden wir auch gemeinsam einen Weg,  Du?  Refa /  Rechtsfachwirt*n (m/w/d)   Wir?  Medien- / IP-Boutique seit 2012 in Berlin Wir werden ab 01.10. der Berliner Standort der überörtlichen Kanzlei Dornkamp https://www.dornkamp.com/   Der Job?  Refa &#8230;<br /><a class="more" href="https://www.ronneburger-zumpf.com/2023/09/06/rechtsanwaltsfachangestellerr-rechtsfachwirtin-mwd-fur-partnersekretariat-ab-sofort-gesucht/">weiterlesen</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Du interessierst Dich dafür, mit uns zusammen die Zukunft zu gestalten? Bewirb Dich bei uns. Wenn wir ein gemeinsames Ziel haben, finden wir auch gemeinsam einen Weg, </p>
<h3>Du? </h3>
<ul>
<li>Refa /  Rechtsfachwirt*n (m/w/d)  </li>
</ul>
<h3>Wir? </h3>
<ul>
<li>Medien- / IP-Boutique seit 2012 in Berlin</li>
<li>Wir werden ab 01.10. der Berliner Standort der überörtlichen Kanzlei <strong>Dornkamp</strong> <a title="https://www.dornkamp.com/" href="https://www.dornkamp.com/">https://www.dornkamp.com/ </a><span style="font-size: 1.5em;"> </span></li>
</ul>
<h3>Der Job? </h3>
<ul>
<li>Refa (m/w/d) für Partnerreferat Teilzeit für den Bereich Medien / IP in Berlin (25-30 Stunden / Woche)</li>
<li>01.10. oder so schnell wie möglich</li>
</ul>
<h3>Was bieten wir? </h3>
<ul>
<li>Standortübergreifendes lustiges Team</li>
<li>Moderne Arbeitsmöglichekeiten / ausgewogene Work-/Lifebalance,</li>
<li>Uns ist ein Miteinander wichtig. Deshalb suchen wir einen interessierten Teamplayer, der uns helfen möchte die Kanzlei voranzubringen. </li>
</ul>
<h3>Interesse? </h3>
<ul>
<li>Email an  <a href="mailto:bewerbungen@ronneburger-zumpf.com">bewerbungen@ronneburger-zumpf.com</a>.  </li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Wir suchen AZUBI (m/w/d) zum/zur ReFA zum nächstmöglichen Zeitpunkt</title>
		<link>https://www.ronneburger-zumpf.com/2022/03/25/wir-suchen-azubi-mwd-zumzur-refa-zum-nachstmoglichen-zeitpunkt/</link>
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		<pubDate>Fri, 25 Mar 2022 11:33:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>rl-admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.ronneburger-zumpf.com/?p=3590</guid>
		<description><![CDATA[Ronneburger:Zumpf Rechtsanwälte suchen Auszubildende/n (m/w/d) zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten zum nächstmöglichen Zeitpunkt gerne auch Wechsler. Wir:  Medienboutique mit einer Rechtsanwältin und drei Rechtsanwälten   offene, kommunikative und herzliche Arbeitsatmosphäre interessante Mandatsstruktur aus dem Medien-/ Entertainment-/ Kunst-/ Technologiebereich  ausgewogene Work-/Lifebalance, Miteinander und Teamatmosphäre wird groß geschrieben Sie:  Abitur, MSA oder einen vergleichbaren Schulabschluss. Teamplayer mit Organisationstalent, sorgfältiger eigenständige Arbeitsweise (oder &#8230;<br /><a class="more" href="https://www.ronneburger-zumpf.com/2022/03/25/wir-suchen-azubi-mwd-zumzur-refa-zum-nachstmoglichen-zeitpunkt/">weiterlesen</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ronneburger:Zumpf Rechtsanwälte</strong> suchen Auszubildende/n (m/w/d) zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten zum nächstmöglichen Zeitpunkt gerne auch Wechsler.</p>
<h2>Wir: </h2>
<ul>
<li>Medienboutique mit einer Rechtsanwältin und drei Rechtsanwälten  </li>
<li>offene, kommunikative und herzliche Arbeitsatmosphäre</li>
<li>interessante Mandatsstruktur aus dem Medien-/ Entertainment-/ Kunst-/ Technologiebereich </li>
<li>ausgewogene Work-/Lifebalance, Miteinander und Teamatmosphäre wird groß geschrieben</li>
</ul>
<h2>Sie: </h2>
<ul>
<li>Abitur, MSA oder einen vergleichbaren Schulabschluss.</li>
<li>Teamplayer mit Organisationstalent, sorgfältiger eigenständige Arbeitsweise (oder wollen das Ausbauen und lernen)</li>
<li>Arbeit am Computer ist selbstverständlich </li>
<li>gutes Ausdrucksvermögen in der deutschen Sprache, Rechtschreibung und Grammatik </li>
<li>keine Scheu vor Kommunikation am Telefon</li>
<li>Fähigkeit sich in neue Sachen schnell einzuarbeiten</li>
</ul>
<h2> die zu erlernenden Aufgaben:</h2>
<ul>
<li>Büromanagement, Mandantenkorrespondenz</li>
<li>Erstellung von Kostenrechnungen nach Honorarvereinbarung und RVG,</li>
<li>Fristen- und Wiedervorlagemanagement</li>
<li>Bearbeitung der Postein- und –ausgänge</li>
<li>Zwangsvollstreckung</li>
<li>Schriftsatz / Diktatausfertigung / BeA</li>
<li>ggf. Markenüberwachung / Markenanmeldung</li>
<li>ggf. vorbereitende Buchhaltung oder Buchhaltung </li>
</ul>
<p>Uns ist ein Miteinander wichtig. Deshalb suchen wir einen interessierten Teamplayer, der uns helfen möchte die Kanzlei voranzubringen. </p>
<p>Bei Interesse bitte aussagekräftige Bewerbungen <strong>nur per Email</strong> mit PDF-Anlagen an  <a href="mailto:bewerbungen@ronneburger-zumpf.com">bewerbungen@ronneburger-zumpf.com</a>.  Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung keine Worddokumente oder sonstige makrofähigen Dokumente an.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Teamplayer gesucht: Rechtsanwalt (m/w/d) (Teilzeit oder Vollzeit) zum 01.08.2021 oder nächstmöglichen Zeitpunkt</title>
		<link>https://www.ronneburger-zumpf.com/2021/07/02/teamplayer-gesucht-rechtsanwalt-mwd-teilzeit-oder-vollzeit-zum-01-07-2021-oder-nachstmoglichen-zeitpunkt/</link>
		<comments>https://www.ronneburger-zumpf.com/2021/07/02/teamplayer-gesucht-rechtsanwalt-mwd-teilzeit-oder-vollzeit-zum-01-07-2021-oder-nachstmoglichen-zeitpunkt/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 02 Jul 2021 15:02:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>rl-admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir suchen einen Rechtsanwalt (m/w/d) (Teilzeit oder Vollzeit) zum 01.08.2021 oder nächstmöglichen Zeitpunkt. WIR:  Medienboutique mit einer Rechtsanwältin  und drei Rechtsanwälten, sowie drei Rechtsanwaltsfachangestellten offene, kommunikative und herzliche Arbeitsatmosphäre interessante Mandatsstruktur aus dem Medien-/ Entertainment-/ Kunst-/ Technologiebereich  ausgewogene Work-/Lifebalance, Miteinander und Teamatmosphäre werden groß geschrieben SIE:  Volljurist (m/w/d) mit hervorragender juristischer Qualifikation Know How im &#8230;<br /><a class="more" href="https://www.ronneburger-zumpf.com/2021/07/02/teamplayer-gesucht-rechtsanwalt-mwd-teilzeit-oder-vollzeit-zum-01-07-2021-oder-nachstmoglichen-zeitpunkt/">weiterlesen</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Wir suchen einen Rechtsanwalt (m/w/d) (Teilzeit oder Vollzeit) zum 01.08.2021 oder nächstmöglichen Zeitpunkt.</p>
<h2>WIR: </h2>
<ul>
<li>Medienboutique mit einer Rechtsanwältin  und drei Rechtsanwälten, sowie drei Rechtsanwaltsfachangestellten</li>
<li>offene, kommunikative und herzliche Arbeitsatmosphäre</li>
<li>interessante Mandatsstruktur aus dem Medien-/ Entertainment-/ Kunst-/ Technologiebereich </li>
<li>ausgewogene Work-/Lifebalance, Miteinander und Teamatmosphäre werden groß geschrieben</li>
</ul>
<h2>SIE: </h2>
<ul>
<li>Volljurist (m/w/d) mit hervorragender juristischer Qualifikation</li>
<li>Know How im Urheber-, Presse-, Marken- Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht</li>
<li>Idealerweise mit einschlägiger Berufserfahrung </li>
<li>Teamplayer mit sorgfältiger Arbeitsweise</li>
<li>gute Englischkenntnisse</li>
<li>Kommunikationsstärke und Verhandlungsgeschick</li>
<li>Neues meistern Sie mit Ihrer schnellen Auffassungsgabe, Lernbereitschaft, Einsatz und Kreativität.</li>
</ul>
<h2> IHRE AUFGABEN:</h2>
<ul>
<li>Eigenverantwortliche Mandatsbearbeitung sowie Zuarbeit in dezernatsübergreifenden Mandaten</li>
<li>Erstellung von Schriftsätzen und Verträgen im Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- Presse- und Äußerungsrecht</li>
<li>juristische Prüfung von komplexen Sachverhalten</li>
<li>Vertretung vor Gerichten, Markenämtern</li>
<li>Mitarbeit an Projektfällen</li>
</ul>
<p>Uns ist ein Miteinander wichtig. Deshalb suchen wir einen interessierten Teamplayer, der uns helfen möchte, die Kanzlei voranzubringen. Wir bieten eine gute Teamarbeitsatmosphäre, eine ausgewogene Work­/Lifebalance und eine angemessene Vergütung bei entsprechenden Qualifikationen.</p>
<p>Bei Interesse bitte aussagekräftige Bewerbungen <strong>nur per Email</strong> mit PDF-Anlagen an <a href="mailto:bewerbungen@ronneburger-zumpf.com">bewerbungen@ronneburger-zumpf.com</a>. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung keine Worddokumente oder sonstige makrofähige Dokumente bei.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wir suchen AZUBI (m/w/d) zum/zur ReFA</title>
		<link>https://www.ronneburger-zumpf.com/2021/07/01/wir-suchen-azubi-mwd-zumzur-refa/</link>
		<comments>https://www.ronneburger-zumpf.com/2021/07/01/wir-suchen-azubi-mwd-zumzur-refa/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 01 Jul 2021 09:53:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>rl-admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Azubi Refa]]></category>
		<category><![CDATA[Azubu Refa Medienkanzlei]]></category>

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		<description><![CDATA[Ronneburger:Zumpf Rechtsanwälte suchen Auszubildende/n (m/w/d) zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten zum nächst möglichen Zeitpunkt oder zum 01.08.2021  Wir:  Medienboutique mit einer Rechtsanwältin und drei Rechtsanwälten   offene, kommunikative und herzliche Arbeitsatmosphäre interessante Mandatsstruktur aus dem Medien-/ Entertainment-/ Kunst-/ Technologiebereich  ausgewogene Work-/Lifebalance, Miteinander und Teamatmosphäre wird groß geschrieben Sie:  Abitur, MSA oder einen vergleichbaren Schulabschluss. Teamplayer mit Organisationstalent, sorgfältiger eigenständige Arbeitsweise &#8230;<br /><a class="more" href="https://www.ronneburger-zumpf.com/2021/07/01/wir-suchen-azubi-mwd-zumzur-refa/">weiterlesen</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ronneburger:Zumpf Rechtsanwälte</strong> suchen Auszubildende/n (m/w/d) zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten zum nächst möglichen Zeitpunkt oder zum 01.08.2021 </p>
<h2>Wir: </h2>
<ul>
<li>Medienboutique mit einer Rechtsanwältin und drei Rechtsanwälten  </li>
<li>offene, kommunikative und herzliche Arbeitsatmosphäre</li>
<li>interessante Mandatsstruktur aus dem Medien-/ Entertainment-/ Kunst-/ Technologiebereich </li>
<li>ausgewogene Work-/Lifebalance, Miteinander und Teamatmosphäre wird groß geschrieben</li>
</ul>
<h2>Sie: </h2>
<ul>
<li>Abitur, MSA oder einen vergleichbaren Schulabschluss.</li>
<li>Teamplayer mit Organisationstalent, sorgfältiger eigenständige Arbeitsweise (oder wollen das Ausbauen und lernen)</li>
<li>Arbeit am Computer ist selbstverständlich </li>
<li>gutes Ausdrucksvermögen in der deutschen Sprache, Rechtschreibung und Grammatik </li>
<li>keine Scheu vor Kommunikation am Telefon</li>
<li>Fähigkeit sich in neue Sachen schnell einzuarbeiten</li>
</ul>
<h2> die zu erlernenden Aufgaben:</h2>
<ul>
<li>Büromanagement, Mandantenkorrespondenz</li>
<li>Erstellung von Kostenrechnungen nach Honorarvereinbarung und RVG,</li>
<li>Fristen- und Wiedervorlagemanagement</li>
<li>Bearbeitung der Postein- und –ausgänge</li>
<li>Zwangsvollstreckung</li>
<li>Schriftsatz / Diktatausfertigung / BeA</li>
<li>ggf. Markenüberwachung / Markenanmeldung</li>
<li>ggf. vorbereitende Buchhaltung oder Buchhaltung </li>
</ul>
<p>Uns ist ein Miteinander wichtig. Deshalb suchen wir einen interessierten Teamplayer, der uns helfen möchte die Kanzlei voranzubringen. </p>
<p>Bei Interesse bitte aussagekräftige Bewerbungen <strong>nur per Email</strong> mit PDF-Anlagen an  <a href="mailto:bewerbungen@ronneburger-zumpf.com">bewerbungen@ronneburger-zumpf.com</a>.  Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung keine Worddokumente oder sonstige makrofähigen Dokumente an.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Managerfortbildung im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)</title>
		<link>https://www.ronneburger-zumpf.com/2020/12/08/managerfortbildung-im-auftrag-des-bmwi/</link>
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		<pubDate>Tue, 08 Dec 2020 17:07:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>rl-admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>

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		<description><![CDATA[Unter dem Motto &#8220;Business with Germany &#8211; Legal aspects of the German market entry&#8221; veranstaltet Rechtsanwalt Martin Helmut Zumpf heute für internationale Führungskräfte u.a. aus dem Handels- sowie Medien- und Entertainmentbereich einen mehrere Module umfassenden Workshop im Rahmen des Managerfortbildungsprogramms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Der Workshop beinhaltet einen Überblick über die aktuelle &#8230;<br /><a class="more" href="https://www.ronneburger-zumpf.com/2020/12/08/managerfortbildung-im-auftrag-des-bmwi/">weiterlesen</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Unter dem Motto &#8220;Business with Germany &#8211; Legal aspects of the German market entry&#8221; veranstaltet Rechtsanwalt Martin Helmut Zumpf heute für internationale Führungskräfte u.a. aus dem Handels- sowie Medien- und Entertainmentbereich einen mehrere Module umfassenden Workshop im Rahmen des Managerfortbildungsprogramms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).</p>
<p>Der Workshop beinhaltet einen Überblick über die aktuelle deutsche Medienlandschaft unter Berücksichtigung der herkömmlichen &#8211; und der auf dem Markt der Meinungen immer stärker konkurrierenden deutschen Online-Medien. Daneben zeigt Rechtsanwalt Zumpf an vielen Beispielen aus dem Patent-, Marken-, Wettbewerbs-, Presse- und Urheberrechtsbrereich auf, wie das eigene geistige Eigentum geschützt und die Verletzung von fremden geistigen Eigentum vermieden werden kann. Neben einer Rubrik über die bei einer Geschäftstätigkeit in Deutschland und der EU zu beachtenden Marktverhaltensregeln (inklusive DSGVO) widmet er ein vollständiges Modul den Voraussetzungen und Strategien bei Gründung eines eigenständigen Tochterunternehmens in Deutschland.</p>
<h3>Ein Programm für Führungskräfte</h3>
<p>Das Managerfortbildungsprogramm des BMWi ist ein Element der deutschen Außenwirtschaftspolitik. Als Gerneralmanagerin des Managerfortbildungsprogramms wurde die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH gewonnen. Bisher haben mehr als 14,000 Führungskräfte und Entscheidungsträger aus 21 Ländern an dem Programm teilgenommen. Durch diese Erfahrung ist es den Teilnehmern möglich, die die deutsche Geschäftskultur kennenzulernen, praktisches Know-how aus erster Hand bei Besuchen deutscher Unternehmen zu gewinnen und direkte Kontakte mit potenziellen deutschen Geschäftspartnern zu knüpfen.</p>
<h3>Ziel des Programms</h3>
<p>Das Managerfortbildungsprogramm bietet den teilnehmenden Führungskräften die Möglichkeit, den deutschen Markt kennenzulernen, Geschäftsbeziehungen zu deutschen Unternehmen aufzubauen und langfristige Partnerschaften zu entwickeln. Die eigens entwickelte Fortbildung durch deutsche Fortbildungszentren stärkt zudem die Managementkompetenzen der Teilnehmer. In Unternehmensbesuchen und Gesprächen mit deutschen Managern werden Beispiele guter Geschäftspraktiken vermittelt. Direkte Geschäftskontakte und Verhandlungen ermöglichen Geschäftsabschlüsse.</p>
<p>Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, um Sie, Ihre Mitglieder und/oder Ihre Veranstaltungsteilnehmer fortzubilden. Wenn Sie in diesem Bereich Unterstützung benötigen, <a href="https://www.ronneburger-zumpf.com/kontakt/">kontaktieren Sie uns </a> gerne. Wir freuen uns darauf, Ihnen oder Ihrer Organisation behilflich sein zu können.</p>
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		<item>
		<title>Das „Anti-Abmahn-Gesetz“ und seine Folgen</title>
		<link>https://www.ronneburger-zumpf.com/2020/09/22/das-anti-abmahn-gesetz-und-seine-folgen/</link>
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		<pubDate>Tue, 22 Sep 2020 09:45:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>rl-admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>

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		<description><![CDATA[Ebenso wie bei Verbrauchern etwa im Bereich des Filesharings, sind Abmahnungen auch zwischen Unternehmern ein regelmäßig diskutiertes Thema. Der aktuelle Stand der politischen Diskussion hierüber wurde nun in ein kürzlich vom Bundestag verabschiedetes „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ gegossen, das landläufig auch als „Anti-Abmahn-Gesetz“ bezeichnet wird. Zwar muss der Gesetzesentwurf noch den Bundesrat passieren. &#8230;<br /><a class="more" href="https://www.ronneburger-zumpf.com/2020/09/22/das-anti-abmahn-gesetz-und-seine-folgen/">weiterlesen</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Ebenso wie bei Verbrauchern etwa im Bereich des Filesharings, sind Abmahnungen auch zwischen Unternehmern ein regelmäßig diskutiertes Thema. Der aktuelle Stand der politischen Diskussion hierüber wurde nun in ein kürzlich vom Bundestag verabschiedetes „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ gegossen, das landläufig auch als „Anti-Abmahn-Gesetz“ bezeichnet wird. Zwar muss der Gesetzesentwurf noch den Bundesrat passieren. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass zumindest ein wesentlicher Anteil der im Entwurf enthaltenen neuen Regelungen in absehbarer Zeit geltendes Recht werden wird.</p>
<p>Für uns bei Ronneburger:Zumpf Rechtsanwälte ist dies Anlass genug, sich bereits jetzt umfassend mit den zu erwartenden Veränderungen auseinanderzusetzen. Mit diesem Beitrag möchten wir Sie darüber informieren, wen die Neuerungen auf welche Weise betreffen und welcher Umgang mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sich künftig empfehlen wird. Nicht im Mittelpunkt stehen soll hierbei unsere Bewertung des Entwurfs, da unsere Meinung zu der Frage, ob einzelne Aspekte besser oder schlechter geregelt sind als zuvor, bei der Anwendung des künftigen Rechts keine entscheidende Rolle spielen wird. Vielmehr sehen wir unsere Aufgabe darin, unsere Mandanten bestmöglich auf die anstehenden Veränderungen vorzubereiten.</p>
<p><strong>Wer ist betroffen?</strong></p>
<p>Das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ beinhaltet im Wesentlichen Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das UWG als Kern des deutschen Wettbewerbsrechts betrifft Verbraucher grundsätzlich nicht. Vielmehr soll durch seine Regelungen sichergestellt werden, dass Unternehmen sich gegenüber ihren Mitbewerbern stets fair verhalten und gesetzliche Regelungen etwa im Bereich der Werbung, des Datenschutzes oder des Verbraucherschutzes beachten. Untersagt sind Unternehmen so beispielsweise die Irreführung von Dritten, die Nachahmung fremder Produkte oder auch falsche Angaben über eigene Produkte.</p>
<p>Das UWG mitsamt seiner beschlossenen Änderung knüpft hierbei an den Begriff der „geschäftlichen Handlung“ an, den es in § 2 Absatz 1 Nr. 1 definiert als Verhalten in Zusammenhang mit dem Absatz von Waren oder Dienstleistungen zugunsten eines eigenen oder fremden Unternehmens. Es ist mit Blick auf die Rechtsprechung jedoch auch bei scheinbar privaten Geschäften Vorsicht geboten. Insbesondere im Bereich des E-Commerce, also etwa bei Onlinehandel über eBay, Amazon oder ähnliche Plattformen kann diese Voraussetzung schneller erfüllt sein, als man gemeinhin denkt.</p>
<p>Für Privatpersonen, die sich nicht als Wettbewerber innerhalb des geschäftlichen Verkehrs befinden, sind daher weder das UWG selbst, noch das neue „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ von besonderem Belang.</p>
<p><strong>Was steht im Gesetz?</strong></p>
<p>Das „Anti-Abmahn-Gesetz“ dreht an diversen Stellschrauben, um das aus Sicht der Bundesregierung bestehende Problem massenhafter missbräuchlicher Abmahnungen zu lösen und Verbraucher effektiver zu schützen.<br />Hierzu wird zunächst der Kreis derer beschränkt, die Ansprüche geltend machen können, die sogenannte Aktivlegitimation. Wer genau zur Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche berechtigt ist, ergibt sich aus § 8 Absatz 3 UWG. Hiernach stehen potentielle UWG-Ansprüche einerseits jedem Mitbewerber zu, andererseits diversen Einrichtungen und Verbänden und zuletzt den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern.</p>
<p>Mitbewerber war bislang im Grunde jeder, der in irgendeiner Weise auf demselben Markt tätig war wie das andere Unternehmen. Diesbezüglich wird durch den Entwurf eine neue Voraussetzung ergänzt. Der Mitbewerber muss nunmehr Waren und Dienstleistungen in nicht unerheblichem Maße und nicht nur gelegentlich vertreiben. Hinsichtlich der Wirtschaftsverbände wird als zusätzliche Voraussetzung eingeführt, dass diese in einer Liste qualifizierter Verbände eingetragen sein müssen. Beide Änderungen verfolgen das Ziel, nur denjenigen das Recht auf eine Abmahnung zu gewähren, die tatsächlich aktiv im betreffenden Geschäftsfeld tätig sind.</p>
<p>Neu eingeführt wird zudem ein § 8c UWG, der missbräuchliche Abmahnungen untersagt und hierfür sogar Sanktionen vorsieht. Bislang bestand das Risiko einer unberechtigten Abmahnung meist nur darin, dass hierfür gemäß § 12 Absatz 1 Satz 2 UWG kein Anspruch auf Erstattung der Kosten entstand – nunmehr sollen Mitbewerber veranlasst werden, künftig besonders genau über die Geltendmachung von Ansprüchen nachzudenken. Auch im Falle zwar nicht missbräuchlicher, sondern bloß unberechtigter Abmahnungen kann es künftig zu Gegenansprüchen kommen, wenn die fehlende Berechtigung für den Abmahnenden bereits bei der Abmahnung ersichtlich war. Ebenso muss künftig noch strenger die gesetzlich vorgeschriebene Form der Abmahnung eingehalten werden.</p>
<p>Gewählt wurde hier ein Mittel, das bereits aus dem Marken- und Urheberrecht als „unberechtigte Schutzrechtsverwarnung“ bekannt ist und ebenfalls zu Gegenansprüchen des missbräuchlich Abgemahnten führt. Diese Konstruktion bestand im Wettbewerbsrecht bislang ausdrücklich nicht.</p>
<p>Neben diesem möglichen Gegenanspruch soll überdies bei Abmahnungen wegen bestimmter Rechtsverletzungen künftig auch dann, wenn sie berechtigt sind, ein Anspruch auf Kostenerstattung entfallen. Der neue § 13 UWG sieht dies ausdrücklich vor für eine erstaunlich große Gruppe von Verstößen, nämlich für online begangene Verstöße gegen (sämtliche) gesetzlichen Informations- und Kennzeichnungspflichten einerseits und für Verstöße gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) andererseits – Letzteres jedoch beschränkt auf kleinere Unternehmen. Wohlgemerkt: Es kann insoweit weiterhin abgemahnt und auch geklagt werden, lediglich ein Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten entfällt. Wird trotzdem ein solcher Erstattungsanspruch geltend gemacht, soll wiederum ein Ersatzanspruch des Abgemahnten hinsichtlich seiner Kosten bestehen.</p>
<p>Weitere Einschränkungen betreffen die Höhe von Vertragsstrafen, die künftig gefordert werden können, sowie den Gerichtsstand, an dem Ansprüche aus dem UWG künftig per Klage oder per Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden können. Hierbei handelt es sich zwar ebenfalls um durchaus wichtige Fragen, die sich allerdings üblicherweise erst im späteren Verlauf einer Beratung konkret stellen und deren Beantwortung überdies sehr vom jeweiligen Einzelfall abhängt. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass das „Anti-Abmahngesetz“ darauf abzielt, die Höhe von Vertragsstrafen ebenso einzuschränken wie die Auswahl des Gerichts, bei dem vorgegangen werden soll. Weitere Ausführungen hierzu würden daher den Rahmen dieses Beitrags allerdings sprengen.</p>
<p><strong>Wozu führen die Änderungen?</strong></p>
<p>Auch ohne prophetische Fähigkeiten steht bereits jetzt fest, dass die bevorstehenden Änderungen des UWG erhebliche Auswirkungen auf die weitere Entwicklung des deutschen Lauterkeitsrechts und damit auch auf die Konkurrenz von Unternehmen am Markt haben werden. Einerseits wird bei der Formulierung einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung professionelle Unterstützung wichtiger denn je. Andererseits steigen auch die Chancen, sich gegen unberechtigte oder missbräuchliche Abmahnungen zu verteidigen.</p>
<p>Dies bietet aus unserer Sicht neben allen Risiken auch Gelegenheiten. Auch wenn die Regelung, bei Abmahnungen wegen gesetzlicher Kennzeichnungspflichten gebe es künftig keinen Anspruch auf Kostenerstattung mehr, sehr weitgehend erscheint, ist der Ansatz nicht völlig falsch. Abmahnungen wegen kleinteiliger Impressumsverstöße oder Zahlendrehern in der Handelsregisternummer könnten damit zugunsten der tatsächlich zentralen Themen eines fairen und lauteren Wettbewerbs erheblich an Boden verlieren.</p>
<p>Wir von Ronneburger:Zumpf Rechtsanwälte sehen es als unsere Aufgabe, bei diesen Fragen ein kompetenter und erfahrener Partner zu sein. Unsere Erfahrung im Wettbewerbsrecht erschöpft sich nicht in schnell produzierten Schreiben wegen Rechtschreibfehlern im eBay-Impressum, sondern umfasst zahl- wie umfangreiche außergerichtlich wie auch gerichtlich geführte Mandate etwa wegen unlauterer Irreführung, Nachahmung, Behinderungswettbewerb oder vergleichender Werbung. Hierbei sind wir sowohl aufseiten von Anspruchstellern tätig, als auch aufseiten von Personen oder Unternehmen, die sich gegen eine Abmahnung zur Wehr setzen wollen.</p>
<p>Die künftigen Änderungen des UWG geben es uns als Aufgabe mit auf den Weg, bei der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche zu Ihrem Schutz besondere Sorgfalt walten zu lassen. Dies betrifft bereits die Frage, ob überhaupt ein Anspruch besteht und wie genau er sich ausgestaltet. Sodann ist dafür zu sorgen, den eigenen Anspruch dem Gegner so mitzuteilen, dass dies nicht als unberechtigt oder gar rechtsmissbräuchlich aufgefasst werden kann. Sollte es dennoch zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, ergeben sich zudem prozessuale Veränderungen, die ebenfalls beachtet werden müssen.</p>
<p>Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, um alle diese Aspekte eines wettbewerbsrechtlichen Vorgehens zu erörtern. Wenn Sie in diesem Bereich Unterstützung wünschen, <a href="https://www.ronneburger-zumpf.com/kontakt/">kontaktieren Sie uns </a> gerne. Wir freuen uns darauf, Ihnen und Ihrem Unternehmen behilflich sein zu können.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Wir suchen einen Azubi zum/zur ReFa (m/w/d) zum nächst möglichen Zeitpunkt</title>
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		<pubDate>Thu, 10 Sep 2020 11:19:48 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>

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		<description><![CDATA[Ronneburger:Zumpf Rechtsanwälte suchen Auszubildende/n (m/w/d) zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten zum nächst möglichen Zeitpunkt.  Wir:  Medienboutique mit vier Rechtsanwälten offene, kommunikative und herzliche Arbeitsatmosphäre interessante Mandatsstruktur aus dem Medien-/ Entertainment-/ Kunst-/ Technologiebereich  ausgewogene Work-/Lifebalance, Miteinander und Teamatmosphäre wird groß geschrieben Sie:  Abitur, MSA oder einen vergleichbaren Schulabschluss. Teamplayer mit Organisationstalent, sorgfältiger eigenständige Arbeitsweise (oder wollen das Ausbauen und lernen) &#8230;<br /><a class="more" href="https://www.ronneburger-zumpf.com/2020/09/10/wir-suchen-einen-azubi-zumzur-refa-mwd-zum-nachst-moglichen-zeitpunkt/">weiterlesen</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ronneburger:Zumpf Rechtsanwälte</strong> suchen Auszubildende/n (m/w/d) zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten zum nächst möglichen Zeitpunkt. </p>
<h2>Wir: </h2>
<ul>
<li>Medienboutique mit vier Rechtsanwälten</li>
<li>offene, kommunikative und herzliche Arbeitsatmosphäre</li>
<li>interessante Mandatsstruktur aus dem Medien-/ Entertainment-/ Kunst-/ Technologiebereich </li>
<li>ausgewogene Work-/Lifebalance, Miteinander und Teamatmosphäre wird groß geschrieben</li>
</ul>
<h2>Sie: </h2>
<ul>
<li>Abitur, MSA oder einen vergleichbaren Schulabschluss.</li>
<li>Teamplayer mit Organisationstalent, sorgfältiger eigenständige Arbeitsweise (oder wollen das Ausbauen und lernen)</li>
<li>Arbeit am Computer ist selbstverständlich </li>
<li>gutes Ausdrucksvermögen in der deutschen Sprache, Rechtschreibung und Grammatik </li>
<li>keine Scheu vor Kommunikation am Telefon</li>
<li>Fähigkeit sich in neue Sachen schnell einzuarbeiten</li>
</ul>
<h2> die zu erlernenden Aufgaben:</h2>
<ul>
<li>Büromanagement, Mandantenkorrespondenz</li>
<li>Erstellung von Kostenrechnungen nach Honorarvereinbarung und RVG,</li>
<li>Fristen- und Wiedervorlagemanagement</li>
<li>Bearbeitung der Postein- und –ausgänge</li>
<li>Zwangsvollstreckung</li>
<li>Schriftsatz / Diktatausfertigung / BeA</li>
<li>ggf. Markenüberwachung / Markenanmeldung</li>
<li>ggf. vorbereitende Buchhaltung oder Buchhaltung </li>
</ul>
<p>Uns ist ein Miteinander wichtig. Deshalb suchen wir einen interessierten Teamplayer, der uns helfen möchte die Kanzlei voranzubringen. </p>
<p>Bei Interesse bitte aussagekräftige Bewerbungen <strong>nur per Email</strong> mit PDF-Anlagen an  <a href="mailto:bewerbungen@ronneburger-zumpf.com">bewerbungen@ronneburger-zumpf.com</a>.  Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung keine Worddokumente oder sonstige makrofähigen Dokumente an.</p>
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		<item>
		<title>Abmahnung Wortmarke „Spuckschutz“ (Update)</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Apr 2020 12:43:02 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>

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		<description><![CDATA[Durch die aktuelle Covid-19 / Corona-Pandemie hat der Vertrieb von Produkten zum Schutz gegen Speichel u. a. im Verkaufsbereich einen erheblichen Schwung erfahren. Die Bezeichnung „Spuckschutz“ zur Bezeichnung von Produkten hat also eine ganz besondere Aktualität. Es mahnt die Gyrcizka KG aus Österreich in Deutschland die Nutzung der Bezeichnung „Spuckschutz“ ab. Die Gyrcizka KG hat &#8230;<br /><a class="more" href="https://www.ronneburger-zumpf.com/2020/04/20/abmahnung-wortmarke-spuckschutz/">weiterlesen</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Durch die aktuelle Covid-19 / Corona-Pandemie hat der Vertrieb von Produkten zum Schutz gegen Speichel u. a. im Verkaufsbereich einen erheblichen Schwung erfahren. Die Bezeichnung „Spuckschutz“ zur Bezeichnung von Produkten hat also eine ganz besondere Aktualität.</p>
<p>Es mahnt die Gyrcizka KG aus Österreich in Deutschland die Nutzung der Bezeichnung „Spuckschutz“ ab. Die Gyrcizka KG hat eine gleichnamige Marke „Spuckschutz“ beim Österreichischen Patentamt unter anderem für die Klassen 20 und 35 eingetragen und eine internationale Registrierung bei der WIPO mit Schutzrechtserstreckung für den europäischen Raum vorgenommen. </p>
<h3><span style="font-size: 1.17em;">Umstritten ob Markenverletzung / markenmäßige Benutzung</span></h3>
<p>Im Einzelfall stellt sich die Frage, ob wirklich eine markenmäßige Benutzung vorliegt, nur dann kann überhaupt die Nutzung eines Zeichens verboten werden. </p>
<p>Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann der Inhaber einer Marke der Benutzung eines mit dieser Marke identischen Zeichens für Waren oder Dienstleistungen, die mit denjenigen identisch sind, für die die Marke eingetragen ist, nur widersprechen, wenn diese Benutzung eine der Funktionen der Marke beeinträchtigen kann. </p>
<p>Kann die Benutzung des mit der Marke identischen Zeichens keine der Funktionen der Marke beeinträchtigen, kann der Markeninhaber ihr auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 1 Buchst. a MarkenRL aF nicht widersprechen (EuGH, GRUR 2010, 841 Rn. 29 – Portakabin/Primakabin). Die Benutzung zu rein beschreibenden Zwecken verwirklicht keinen der Verletzungstatbestände des Artikels 5 Abs. 1 MarkenRL aF (EuGH, Urteil vom 12. November 2002 – C-206/01, Slg. 2002, I-10273 = GRUR 2003, 55 Rn. 54 – Arsenal Football Club), genauso wenig wie eine Verwendung, bei der es ausgeschlossen ist, dass die benutzte Marke im Verkehr als betriebliches Herkunftszeichen aufgefasst wird (EuGH, Urteil vom 14. Mai 2002 – C-2/00, Slg. 2002, I-4187 = GRUR 2002, 692 Rn. 17 – Hölterhoff). </p>
<p>Ob dies bei einer Marke „Spuckschutz“ der Fall ist muss im Einzelfall geprüft werden. Es bestehen aber möglicherweise Zweifel daran, wenn die Nutzung des Wortes nur zur Beschreibung genutzt wird.</p>
<h3>Update 21.04.</h3>
<p>In allen uns vorliegenden Fällen von &#8220;Spuckschutz&#8221;-Abmahnungen liegt unserer Einschätzung nach keine Markenverletzung vor, da es an einer markenmäßigen Benutzung fehlt. Da dies offensichtlich ist, bestehen ggf. Ansprüche wegen unlauteren Wettbewerbs und wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb als sog. unberechtigte Schutzrechtverwarnung. </p>
<p>Auf unsere Einschaltung und Argumentation hin hat der Markeninhaber der Marke Spuckschutz teilweise auf die geltend gemachten Ansprüche ganz oder bis zu einer Klärung in einem Inzidenzverfahren in Österreich verzichtet.   </p>
<p>Kontaktieren Sie uns, <a href="https://www.ronneburger-zumpf.com/kontakt/">wir beraten und vertreten Sie gerne im Markenrech</a>t, uns liegen zudem mehrere Fälle von Abmahnungen wegen der Marke Spuckschutz vor.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<item>
		<title>Corona und die Folgen für die Veranstaltungsbranche</title>
		<link>https://www.ronneburger-zumpf.com/2020/04/05/corona-und-die-folgen-fur-die-veranstaltungsbranche/</link>
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		<pubDate>Sun, 05 Apr 2020 15:13:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>rl-admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Coronakrise]]></category>
		<category><![CDATA[Konzertausfall]]></category>
		<category><![CDATA[Schadenersatzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungsausfall]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 und der durch es ausgelösten Atemwegserkrankung COVID-19, umgangssprachlich besser bekannt als Corona-Pandemie, stellt die Welt vor große Herausforderungen. Offenkundig ist dies natürlich im Gesundheitssektor. Aber auch die Freiheit des öffentlichen Lebens ist inzwischen weitgehenden Einschränkungen unterworfen. Selbstverständlich stellen sich in diesem Umfeld zahlreiche Fragen von höchster Wichtigkeit – es gilt, &#8230;<br /><a class="more" href="https://www.ronneburger-zumpf.com/2020/04/05/corona-und-die-folgen-fur-die-veranstaltungsbranche/">weiterlesen</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 und der durch es ausgelösten Atemwegserkrankung COVID-19, umgangssprachlich besser bekannt als Corona-Pandemie, stellt die Welt vor große Herausforderungen. Offenkundig ist dies natürlich im Gesundheitssektor. Aber auch die Freiheit des öffentlichen Lebens ist inzwischen weitgehenden Einschränkungen unterworfen. Selbstverständlich stellen sich in diesem Umfeld zahlreiche Fragen von höchster Wichtigkeit – es gilt, Leben zu retten und gleichzeitig gesellschaftliche Errungenschaften wie auch Bürgerrechte nicht nachhaltig zu beschädigen. Die Verwendung von Apps zur Anzeige von Erkrankten etwa, wie sie beispielsweise in Südkorea praktiziert wird, zeigt eindrücklich, auf welche Weise etwa der Datenschutz von einer bisweilen eher theoretischen, im Zuge der Einführung der DSGVO mitunter widerwillig verhandelten Frage zu einem höchst praktischen Thema für zahlreiche Betroffene wird.</p>
<p>Auch unsere anwaltliche Tätigkeit ist mithin durch Corona betroffen – nicht bloß dahingehend, dass wir aktuell den persönlichen Kontakt zu Mandanten weitestgehend vermeiden und Videokonferenzen anstatt Meetings durchführen, wo es nur geht. Auch thematisch und inhaltlich befassen wir uns zunehmend mit den teilweise bereits jetzt sehr greifbaren Folgen von Corona. Auch in diesen Zeiten anwaltliche Beratung zu leisten und für unsere Mandanten da zu sein, heißt nicht, dass wir die Herausforderungen, vor denen die Welt aktuell steht, ausblenden würden – es ist schlichtweg unsere Aufgabe und das, was wir auch in Krisensituationen leisten können. Nachfolgend soll es also um die Folgen der Corona-Pandemie für bereits geplante Veranstaltungen gehen und darum, wie man diese Folgen in rechtlicher Hinsicht eventuell abmildern kann.</p>
<p><strong>Durchblick im Vertragschaos</strong></p>
<p>Gerade im kulturellen Bereich ist eine Vielzahl unterschiedlichster Vertragsarten geläufig, weil die jeweiligen Anforderungen an eine Vereinbarung sich insbesondere hier ganz erheblich unterscheiden. Ein Konzertveranstalter beispielsweise schließt selbstverständlich mit den Künstlern, die bei seinem Konzert auftreten sollen, eine Vereinbarung. Daneben wird er eine Vielzahl von Vereinbarungen schließen mit den Personen, die das Konzert besuchen wollen. Hinzu treten Verträge mit Veranstaltungsorten, Sicherheitsunternehmen, Caterern und zahlreichen anderen Parteien, die selbst an einer oberflächlich so simpel erscheinenden Veranstaltung beteiligt sind.</p>
<p>All diese Verträge haben gemeinsam, dass sie rechtlich nicht einheitlich geregelt sind. Zwar kennt das BGB diverse verschiedene Vertragstypen, die vorbenannten lassen sich hier jedoch nicht ohne weiteres einsortieren. Sie haben üblicherweise mehrere Elemente. Der Veranstaltungsbesuchsvertrag, landläufig als „Ticketkauf“ bekannt, enthält beispielsweise scheinbar ein kaufvertragliches Element hinsichtlich der Eintrittskarte. Da der Ticketkäufer jedoch nicht an dem Gegenstand Eintrittskarte selbst interessiert ist, handelt es sich im absoluten Regelfall trotz des äußeren Anscheins und der umgangssprachlichen Bezeichnung nicht um einen Kauf. Stattdessen schließt der Besucher hier einen Mietvertrag über seinen Platz für die Dauer des Konzerts und zudem einen Werkvertrag dahingehend, dass die Veranstaltung stattfindet und von ihm auch wahrgenommen werden kann.</p>
<p>Um also bei diesem – aktuell wohl praktisch bedeutsamsten – Beispiel zu verbleiben, liegt hier ein Werkvertrag mit mietrechtlichem Einschlag vor. Es stellt sich nun die Frage, was passiert, wenn der Veranstalter seine Pflichten aus einem solchen Vertrag ganz oder teilweise nicht erfüllen kann.</p>
<p><strong>Konzertausfall und die Folgen</strong></p>
<p>Zwar ist mit dem Coronavirus hier zahlenmäßig eine neue Dimension erreicht, im Grundsatz aber ist der Ausfall von Veranstaltungen wie Konzerten oder auch Sportereignissen kein neues Phänomen. Ob wegen einer Erkrankung des Künstlers, ob wegen äußerer Bedingungen wie dem Wetter – es handelte sich bislang zwar eher um ein seltenes Ärgernis, aber dennoch um ein durchaus vorhandenes. Dementsprechend haben sich natürlich auch bei Veranstaltern Strategien herausgebildet, wie man sich hiergegen absichern kann.</p>
<p>Gesetzlich sind die Folgen zunächst scheinbar einfach geregelt – wer nicht kann, der muss auch nicht, so sagt es der Grundsatz der „Unmöglichkeit“ gemäß § 275 Abs. 1 BGB. Ein solcher Fall ist natürlich momentan gegeben. Das Werk „Konzertdurchführung“ kann nicht erbracht, noch nicht einmal die Miete des jeweiligen Steh- oder Sitzplatzes am Veranstaltungsort kann angeboten werden. Wo Ansammlungen von Menschen verboten sind, ist die Durchführung eines Konzerts natürlich nicht möglich. Damit können die Pflichten des Veranstalters aus dem Veranstaltungsbesuchsvertrag nicht erfüllt werden.</p>
<p>Spricht man jedoch hier von der Pflicht des Veranstalters, zeigt sich das zentrale Problem: Da es sich um einen sogenannten synallagmatischen Vertrag mit gegenseitigen Verpflichtungen handelt, gilt die Unmöglichkeit natürlich nicht für den Konzertbesucher. Im Gegenteil wird er seine Hauptpflicht, nämlich die Zahlung des Eintrittspreises, in den allermeisten Fällen sogar schon erbracht haben. Jedenfalls ist sie ihm nicht unmöglich, denn Geld gibt es schließlich nach wie vor. Eine geradezu sprichwörtlich griffige Formulierung des BGH lautet sogar „Geld hat man zu haben“.<br />Hieraus ergibt sich eine ganz offensichtliche Schieflage – der Konzertveranstalter muss nicht mehr leisten, weil er es nicht kann. Der Besucher hingegen konnte leisten, und er hat es vielfach schon getan. Dies musste er aber nicht, so will es jedenfalls § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB. Hiernach entfällt im Fall der Unmöglichkeit auch der Anspruch auf Gegenleistung, also auf den Eintrittspreis. Gleichzeitig können Schadensersatzansprüche entstehen, die sogar noch über den Eintrittspreis hinausgehen – etwa wegen einer bereits gebuchten Anreise oder Unterkunft.</p>
<p>Genau dies jedoch ist nun das Problem des Veranstalters – weil er unverschuldet seine Pflicht nicht erfüllen konnte, sieht er sich einem potentiell massenhaften Verlangen auf Rückzahlung des Eintrittspreises und Übernahme weiterer Schäden ausgesetzt. Ein Verlangen, das er nicht wird erfüllen können, weil er üblicherweise Teile der hier eingenommenen Gelder bereits an die oben erwähnten anderen Beteiligten, etwa Künstler oder Vermieter des Veranstaltungsortes, weitergereicht hat.</p>
<p><strong>Wege aus der Krise</strong></p>
<p>Die Frage ist nun, wie der Veranstalter sich befreien kann – einerseits gegenüber denjenigen, denen er Gelder schuldet wie etwa dem Künstler, andererseits gegenüber denjenigen, denen er ein Konzert schuldet. Hier nun spielt der gerne zitierte Begriff der „höheren Gewalt“ eine Rolle. Gegenüber dem Künstler etwa wäre der Veranstalter gem. § 326 Abs. 2 Satz 1 BGB weiterhin zur Zahlung der vereinbarten Gage verpflichtet, wäre er selbst für den Ausfall des Konzerts verantwortlich. Dies ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn das Konzert aufgrund eines Ereignisses ausfällt, für das keine der Vertragsparteien das Risiko übernehmen sollte. Typischerweise sind dies etwa Naturkatastrophen oder extreme Wetterlagen, aber eben auch behördliche Beschränkungen bei Krankheitsepidemien. Hier entsteht keine Zahlungsverpflichtung gegenüber Künstlern oder Vermietern.</p>
<p>Ähnliches gilt gegenüber den Besuchern. Da § 280 Abs. 1 BGB, der hier im Rahmen des Schadensersatzanspruchs Anwendung findet, ein sogenanntes Vertretenmüssen des Veranstalters verlangt, sind sämtliche Beträge ausgeschlossen, die in Erwartung des Konzerts etwa für Anreise oder Unterkunft angefallen sind. Der Anspruch des enttäuschten Besuchers richtet sich daher „lediglich“ auf den bezahlten Eintrittspreis, wie sich aus §§ 323, 326, Abs. 1, 346 BGB ergibt. Mithin ist der finanzielle Nachteil für den Veranstalter an dieser Stelle bereits ein wenig eingedämmt, da wenigstens keine Kosten entstehen und nur das zurückzuzahlen ist, was eingenommen wurde. Dennoch fallen die oft schon fest eingeplanten Einnahmen durch das Konzert selbstverständlich weg. Der Absage vorgezogen wird daher häufig eine Verlegung des Termins.</p>
<p>Hierbei ist es jedoch wichtig, zu wissen, dass durch eine Verlegung auf einen anderen Tag keine Erfüllung der ursprünglichen Pflichten gegenüber dem Besucher sein wird. Der Besucher hat daher auch hier das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wie sich aus § 323 Abs. 2 Satz 2 BGB ohne weiteres ergibt. Der praktische Vorteil liegt jedoch auf der Hand: Zwar kann der Vertrag nichtig werden, wenn der Erwerber der Eintrittskarte dies will. Von alleine geschieht dies jedoch nicht. Zudem werden viele Besucher auch am Wahrnehmen des späteren Termins ein Interesse haben. Sofern dies also in irgendeiner Weise organisatorisch möglich ist, ist die Verschiebung – bei entsprechend klarer und transparenter Kommunikation – eindeutig vorzuziehen. Einen „Anspruch auf Verschiebung“ jedoch hat der Veranstalter, obwohl so oder ähnlich formuliert häufiger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Ticketverkauf anzutreffen, in aller Regel nicht.</p>
<p><strong>Weiterhin für Sie da</strong></p>
<p>Sollten Sie oder Ihr Unternehmen also in der jetzigen Krisensituation vor Schwierigkeiten stehen, <a href="https://www.ronneburger-zumpf.com/kontakt/">kontaktieren Sie uns </a> gerne. Wir von Ronneburger:Zumpf Rechtsanwälte verfügen über umfassende Erfahrung auch im Bereich des Medien- und Veranstaltungsrechts. Gerne passen wir beispielsweise bereits getroffene Vereinbarungen und Verträge an die neue Situation an und sorgen für eine bestmögliche Absicherung aller Beteiligten. Kontaktieren Sie uns, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.<br />Unabhängig hiervon wünscht das Team von Ronneburger:Zumpf Rechtsanwälte selbstverständlich allen Gesundheit und die erforderliche Kraft, um die Corona-Pandemie zu bewältigen. Unser Dank gilt denen, die sich an sämtlichen gesellschaftlich existentiell wichtigen Stellen auch weiterhin engagieren und dafür sorgen, dass bei allen Schwierigkeiten, die es zu überwinden gilt, das Leben dennoch weitergeht.</p>
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