Kürzlich hat das Landgericht Hamburg (327 O 271/18) in einer markenrechtlichen Angelegenheit eine einstweilige Verfügung erlassen. Das „Opfer“: Cathy Hummels, mehr oder minder bekannt als Influencerin sowie als Ehefrau des Bayern-Verteidigers Mats Hummels. Ihr Vergehen: Der Vertrieb einer Schuhkollektion mit dem Schriftzug „Hummels“. Hiervon gestört fühlte sich der dänische Sportartikelhersteller „Hummel“, der unter anderem auch …
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