Nicht jeder Anzug hält,
was er verspricht.

Die Wahrheit ist keine
Interpretationssache.

Schräge Kreationen brauchen
manchmal konservativen Beistand.

Der Teufel steckt
immer wieder im Detail.

Man sieht nicht gleich,
wer etwas zu verbergen hat.

Neue Ideen brauchen zum Schutz
hin und wieder recht alte Schinken.

Ohne Fürsorge kann der
kostbarste Inhalt wertlos werden.

BGH: Titel der ZEIT-Kolumne „Stimmt’s?“ genießt Titelschutz

17. Oktober 2012

In dem Rechtsstreit zwischen der Wochenzeitung “Zeit” und dem Internetportal “web.de” hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 22. März 2012 (Aktenzeichen I ZR 102/10) (veröffentlicht am 16. Oktober 2012) bestätigt, dass dem Titel der Kolumne der Wochenzeitung Zeit „Stimmt’s?“ Titelschutz zukommt. Gleichzeitig hat allerdings der Bundesgerichtshof eine Verletzung des geschützten Titels der Zeit durch das Internetportal web.de mangels Verwechslungsgefahr verneint.

Das Internetportal hatte unter der gleichen Bezeichnung „Stimmt’s?“ ebenfalls Beiträge, in denen Fragen von Nutzern beantwortet wurden veröffentlicht. Obwohl auch die gleichnamige Zeitungs-Kolumne der Zeit nicht nur in der Printausgabe, sondern ebenfalls auch auf deren Internetseite www.zeit.de veröffentlicht wurde hat der Bundesgerichtshof eine Verwechslungsgefahr verneint. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs wird der Teil des Verkehrs, dem der Kolumnen Titel der ZEIT geläufig ist, und dem unter dem gleichen Titel die Rubrik des Internetportals web.de begegnet, her von einer zufälligen Übereinstimmung ausgehen und nicht annehmen, die hier wie dort unter diesem Titel erscheinenden Beiträge sein Teil derselben Serie. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Nutzer eines Internetportals nach der Lebenserfahrung in aller Regel wissen, wessen Informationsangebot sie gerade in Anspruch nehmen. Daher scheide eine Verwechslungsgefahr beider Zeichen aus. 

Gleichwohl kann, wie der BGH in seinem Urteil feststellt, die Zeitung ZEIT für den Titel „Stimmt’s?“ Ihrer Kolumne Titelschutz im Sinne von § 5 I MarkenG für sich beanspruchen. 

Der BGH führt dazu aus, die Bezeichnung einer Kolumne, die seit vielen Jahren zu bestimmten Themen  in einer Zeitung oder Zeitschrift erscheint, Titelschutz zukommen. Der Titel der Kolumne wird dann zur geschäftlichen Bezeichnung der darunter erscheinenden redaktionellen Beiträge. Die erforderliche äußerliche Selbstständigkeit einer Kolumne gegenüber dem übrigen Inhalt einer Zeitschrift ergibt sich aus ihre drucktechnischen Gestaltung, die sie von anderen Beiträgen abgrenzt. Der BGH weist ferner darauf hin, dass es nicht entscheidend ist, ob die Kolumne einen größeren oder kleineren Teil einer Zeitungs – oder Zeitschriftenseite einnimmt. Titelschutz kann für einer Kolumne auch dann bestehen, wenn sie regelmäßig nur wenige Absätze umfasst.

Allerdings entsteht ein Titelschutz nicht automatisch bereits dann, wenn der verwendete Titel von Haus aus eine hinreichende, wenngleich nur geringe Unterscheidungskraft zukommt. Erforderlich ist vielmehr, dass der Verkehr die fragliche Überschrift auch als Titel eines titelschutzfähigen Werkes erkennt. Bei einem Kolumnentitel bedeutet dies, dass die Kolumne bereits mehrere Male mit einiger Regelmäßigkeit erschienen ist. Unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen hat der Bundesgerichtshof für den Titel „Stimmt’s?“ der Zeit-Kolumne Titelschutz anerkannt.

 

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