Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hatte bereits mit Beschluss vom 09. Juli 2015 die Löschung der bekannten “Nivea”-Farbmarke der Beiersdorf AG (BGH I ZB 65/13 – Nivea-Blau) durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und die Bestätigung dieser Entscheidung durch das Bundespatentgericht aufgehoben und die Sache zur Neuentscheidung an das Bundespatentgericht zurückgewiesen. Der Beschluss des …
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