13. November 2013
Der Bundesgerichtshofs hat mit heutigem Urteil vom 13. November 2013 (Presserklärung des BGH) seine bisher vertretene Auffassung zum Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst aufgegeben. An den Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst sind grundsätzlich keine anderen Anforderungen zu stellen als an den Urheberrechtsschutz von Werken der zweckfreien bildenden Kunst oder des literarischen und musikalischen …
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