Das Kammergericht hat mit Beschluss vom 21. September 2012 (AZ 5 W 204/12) entschieden, dass kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei fehlender Angabe eines Vertretungsberechtigten im Impressum einer Kapitalgesellschaft besteht. Damit schränkt das Kammergericht die in den letzten Jahren um sich greifenden Abmahnungen wegen nur marginal unvollständiger Impressumseinträge durch Mitbewerber ein. Damit folgt das Kammergericht im Ergebnis …
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