Das LG Stuttgart hat mit Urteil vom 09. Oktober 2014 die Klage der Daimler AG gegen die Ausstrahlung einer mit verdeckten Kamera aufgenommenen “Undercover”-Reportage über Leiharbeiter (“Hungerlohn am Fließband – wie Tarife ausgehebelt werden”) zurückgewiesen (Lg Stuttgart Urteil vom 09. Oktober 2014 Az.: 11 O 15/14; zur Presseerklärung). Wie sich aus der Presseerklärung ergibt, hat …
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