Wie die Wettbewerbszentrale heute mitteilte hat das Oberlandesgericht Nürnberg (Urteil vom 15.11.2011 Az.: 3 U 354/11) entschieden, dass die Verwendung der Bezeichnung „Bio-Mineralwasser“ durch einen Mineralwasserhersteller nicht irreführend ist, und daher verwendet werden darf. Die Verwendung eines dem amtlichen Bio-Siegel nachgeahmten Bio-Siegels stellt allerdings eine Irreführung dar. In dem konkreten Fall konnte der von der …
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