Nicht jeder Anzug hält,
was er verspricht.

Die Wahrheit ist keine
Interpretationssache.

Schräge Kreationen brauchen
manchmal konservativen Beistand.

Der Teufel steckt
immer wieder im Detail.

Man sieht nicht gleich,
wer etwas zu verbergen hat.

Neue Ideen brauchen zum Schutz
hin und wieder recht alte Schinken.

Ohne Fürsorge kann der
kostbarste Inhalt wertlos werden.

Klage vor der Wettbewerbskammer des LG Köln gegen das Tagesschau-APP der ARD

28. Juni 2011

Acht deutsche Zeitungsverlage haben vor der Wettbewerbskammer des Landgericht Köln Klage gegen das Angebot des Tagesschau-APPS durch die ARD eingereicht. Die Verlage argumentieren damit, dass das APP eigene presseähnliche Inhalte beinhalte und nicht nur sendungsbezogene Inhalte. Das Angebot sei daher (vor dem Hintergrund der Gebührenfinanzeirung) gem § 11d Abs. 2 Nr. 3 RStV uzulässig.

Das Angebot war vor der Veröffentlchung im Rahem des sogenannten Drei-Stufen-Tests genehmigt worden. Dieser Test soll überprüfen ob (Internet-)Angebote der gebührenfinanzierten Rundfunkanstalten von dem  Rundfunkauftrag noch gedeckt werden.

Der Bundesverband der Deutschen Presseverleger (BDZV) hat  eine Überprüfung des Angebots von der europäischen Kommission zu erwirken versucht. Diese hatte eine Prüfung abgelehnt, da nur nationale Interessen betroffen seien.