Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen nun veröffentlichen Beschlüssen klargestellt, dass Geringverdiener bei der Frage der Befreiung von den Rundfunkgebühren nicht schlechter gestellt werden dürfen als Hartz-IV-Empfänger.§ 6 III RGebStV gilt auch für Personen die keine Sozialleistungen erhalten.Diese Vorschrift sieht eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht vor. Das BVerfG sah diese Vorschrift für auch anwendbar für Personen, …
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