LG Hamburg: GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen UseNeXT-Anbieter
25. März 2014
Nach einer heute von der GEMA veröffentlichten Presserklärung hat die Verwertungsgesellschaft gegen den Anbieter des Usenet-Dienstes “UseNeXT” der Aviteo Ltd. vor dem LG Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkt. Hiernach soll der Aviteo Ltd. die Nutzung von Werken der Verwertungsgesellschaft verboten worden sein, so die GEMA. Gegenstand der einstweiligen Verfügung waren zehn “exemplarische” Titel aus dem GEMA-Repertoire.
Bei dem Dienst “UseNeXT” handelt es sich um einen Zugangsanbieter zu dem Usenet einem weltweiten Netzwerk mit dem Daten und Inhalte zwischen den Nutzern des Usenet getauscht werden können. Nach Aussage der GEMA verhindern Zugangsdienste wie “UseNeXT” nicht hinreichend, dass urheberrechtliche geschützte Werke getauscht werden.
Augenscheinlich hat das LG Hamburg eine Störerhaftung zulasten der Aviteo Ltd angenommen, da etwaigen Prüfungs- und Überwachungspflichten zur Verhinderung von Rechtsverletzungen nicht hinreichend nachgekommen wurde. Die GEMA hatte nach eigener Aussage in der Presseerklärung von den Dienstbetreibern nach der Durchführung von Umgestaltungen auf Grund vorheriger gerichtlicher Titel einen weitergehenden Schutz ihrer Werke gefordert.Dem die Antragsgegnerin nicht hirneichend nachgekommen sein soll.
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