Nach einer heute von der GEMA veröffentlichten Presserklärung hat die Verwertungsgesellschaft gegen den Anbieter des Usenet-Dienstes “UseNeXT” der Aviteo Ltd. vor dem LG Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkt. Hiernach soll der Aviteo Ltd. die Nutzung von Werken der Verwertungsgesellschaft verboten worden sein, so die GEMA. Gegenstand der einstweiligen Verfügung waren zehn “exemplarische” Titel aus dem GEMA-Repertoire. Bei …
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