Mit Urteil vom 1. März 2016 (VI ZR 34/15, zur Pressemitteilung) hat der Bundesgerichtshof sich dazu geäußert, in welchem Umfang den Betreibern von Online-Bewertungsportalen Prüfungspflichten hinsichtlich der Beiträge zukommen, die Nutzer dort anonym veröffentlichen. Insbesondere ging es um die Frage, ob die Betreiber im Streitfall Belege verlangen müssen, dass es den bewerteten geschäftlichen Kontakt tatsächlich …
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