Nicht jeder Anzug hält,
was er verspricht.

Die Wahrheit ist keine
Interpretationssache.

Schräge Kreationen brauchen
manchmal konservativen Beistand.

Der Teufel steckt
immer wieder im Detail.

Man sieht nicht gleich,
wer etwas zu verbergen hat.

Neue Ideen brauchen zum Schutz
hin und wieder recht alte Schinken.

Ohne Fürsorge kann der
kostbarste Inhalt wertlos werden.

Meldungen zum Thema „BSG“

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (Entscheidung vom 21.07.2011, Az.: B 3 KS 5/10 R) unterliegt ein Online-Journalist auch dann der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) wenn seine Einnahmen vornehmlich mit dem Verkauf von Werbung erzielt werden, und nicht durch das Verfassen von journalistischen Texten. Zur Begründung wurde angeführt, dass die Refinanzierung durch Werbeeinnahmen vor dem Hintergrund der „Gratiskultur“ notwendig sei, um überhaupt eine entsprechende online-journalistische Tätigkeit durchführen zu können.
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