Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (Entscheidung vom 21.07.2011, Az.: B 3 KS 5/10 R) unterliegt ein Online-Journalist auch dann der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) wenn seine Einnahmen vornehmlich mit dem Verkauf von Werbung erzielt werden, und nicht durch das Verfassen von journalistischen Texten. Zur Begründung wurde angeführt, dass die Refinanzierung durch Werbeeinnahmen vor dem Hintergrund der „Gratiskultur“ notwendig sei, um überhaupt eine entsprechende online-journalistische Tätigkeit durchführen zu können.
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