Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom heutigen Tag (Presserklärung) entschieden, dass die Darstellung der Ausstattung einer Verkaufsfläche im Einzelfall geeignet sein kann, die Dienstleistungen des Anmelders von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. In so einem Fall kann die Darstellung der Ausstattung einer Verkaufsstätte für Waren allein in der Form einer Zeichnung ohne Größen- …
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