Nicht jeder Anzug hält,
was er verspricht.

Die Wahrheit ist keine
Interpretationssache.

Schräge Kreationen brauchen
manchmal konservativen Beistand.

Der Teufel steckt
immer wieder im Detail.

Man sieht nicht gleich,
wer etwas zu verbergen hat.

Neue Ideen brauchen zum Schutz
hin und wieder recht alte Schinken.

Ohne Fürsorge kann der
kostbarste Inhalt wertlos werden.

Meldungen zum Thema „Bundespatentgericht“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom heutigen Tag (Presserklärung) entschieden, dass die Darstellung der Ausstattung einer Verkaufsfläche im Einzelfall geeignet sein kann, die Dienstleistungen des Anmelders von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. In so einem Fall kann die Darstellung der Ausstattung einer Verkaufsstätte für Waren allein in der Form einer Zeichnung ohne Größen- …
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Wie u.A. die Seite www.markenblog.de berichtet hat der für Markensachen zuständige I. Zivilsenat des BGH (Beschluss vom 02. Oktober 2012 I ZB 89/11)  die Entscheidung des Bundespatentgerichts bestätigt, wonach eine Eintragung der Bildmarke “Ready to Fuck” wegen Sittenwidrigkeit gem. § 8 II Nr. 5 MarkenG wegen Bestehens eines absoluten Schutzhindernisses ausgeschlossen sei. Bereits das Deutsche Patent- und …
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