Nicht jeder Anzug hält,
was er verspricht.

Die Wahrheit ist keine
Interpretationssache.

Schräge Kreationen brauchen
manchmal konservativen Beistand.

Der Teufel steckt
immer wieder im Detail.

Man sieht nicht gleich,
wer etwas zu verbergen hat.

Neue Ideen brauchen zum Schutz
hin und wieder recht alte Schinken.

Ohne Fürsorge kann der
kostbarste Inhalt wertlos werden.

Meldungen zum Thema „ElektroG“

Der I. Zivilsenat hat in seinem am 09. Juli 2015 verkündeten und nunmehr im Volltext vorliegenden Urteil (BGH Urteil vom 09. Juli 2015 I ZR 224/13 – Kopfhörer-Kennzeichnung) die Auffassung der Vorinstanzen (LG Hannover und OLG Celle) bestätigt, wonach § 7 ElektroG als wettbewerbsschützende Norm anzusehen ist. Der BGH führt hierzu aus: ”Die Bestimmung des § 7 …
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