Der I. Zivilsenat hat in seinem am 09. Juli 2015 verkündeten und nunmehr im Volltext vorliegenden Urteil (BGH Urteil vom 09. Juli 2015 I ZR 224/13 – Kopfhörer-Kennzeichnung) die Auffassung der Vorinstanzen (LG Hannover und OLG Celle) bestätigt, wonach § 7 ElektroG als wettbewerbsschützende Norm anzusehen ist. Der BGH führt hierzu aus: ”Die Bestimmung des § 7 …
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