Das Landgericht Braunschweig hat in seinem Urteil (Az. 9 O 1956/11) das Setzen eines Hyperlinks zu einer Seite mit persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten vor dem Hintergrund für zulässig erachtet. Damit hat das Landgericht die von dem Bundesgerichtshof in seiner “Any-DVD”-Entscheidung festgestellten Bewertung, dass das Setzen von Hyperlinks von dem Gewährleistungsgehalt der Pressefreiheit sowie der Meinungsfreiheit erfasst wird, …
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