Mit Urteil vom 30.09.2015 hat das Landgericht Köln (Az. 28 O 2/14 und 28 O 7/14) in den Verfahren um die Berichterstattung von „Bild“ und „bild.de“ über das Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung gegen Jörg Kachelmann entschieden, dass „Bild“ und „bild.de“ eine Geldentschädigung in Höhe von insgesamt 635.000 Euro an Kachelmann zahlen müssen. Dies …
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