11. April 2013
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist eine Verletzung der berühmten Marke des Volkswagen-Konzerns durch Verwendung des Markenbestandteils “Volks-” nicht ausgeschlossen (Pressemitteilung zur Entscheidung BGH I ZR 214/11 - VOLKSWAGEN). Die Berufungsinstanz -das OLG München- (GRUR-RR 2011, 449) hatte zuvor eine Rechtsverletzung durch Verwechslungsgefahr in dem konkreten Fall ausgeschlossen. Nach Auffassung des I. Zivilsenats habe aber das OLG München in seiner …
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