Nicht jeder Anzug hält,
was er verspricht.

Die Wahrheit ist keine
Interpretationssache.

Schräge Kreationen brauchen
manchmal konservativen Beistand.

Der Teufel steckt
immer wieder im Detail.

Man sieht nicht gleich,
wer etwas zu verbergen hat.

Neue Ideen brauchen zum Schutz
hin und wieder recht alte Schinken.

Ohne Fürsorge kann der
kostbarste Inhalt wertlos werden.

Musikindustrie scheitert endgültig vor dem Bundesverfassungsgericht mit Verfahren gegen Heise Verlag

31. Januar 2012

Die Musikindustrie ist endgültig mit seinen Verfahren gegen den Verlag vor dem Budnesverfassungsgericht gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Annahme einer Verfassungsbeschwerde ab. Ziel war es das Urteil des Bundesgerichtshofs betreffend die Frage der Haftung des Heise Verlages wegen eines in Rahmen einer Berichterstattung gesetzten Links zu einem hHersteller einer Software zur (in Deutschland illegalen) Umgehung eines Kopierschutzes von DVDs auf vVerfassungsmäßigkeit zu überprüfen. 

Der Bundesgerichtshof hatte in seinem Urteil im Ergebnis eine Haftung des Heise Verlags verneint.

Das Bundesverfassungsgericht bekräftige nun erneut in seinem Nichtannahmebeschluss, dass sich der Heise Verlag in dem konkreten Fall den Inhalt der mit dem Link in Bezug genommenen Seite nicht zu eigen gemacht hat, und dass durch die Linksetzung eine Urheberrechtsverletzung jedenfalls nicht vertieft würde.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne in allen Bereichen des Urheberrechts und Musikrechts.