Die Musikindustrie ist endgültig mit seinen Verfahren gegen den Verlag vor dem Budnesverfassungsgericht gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Annahme einer Verfassungsbeschwerde ab. Ziel war es das Urteil des Bundesgerichtshofs betreffend die Frage der Haftung des Heise Verlages wegen eines in Rahmen einer Berichterstattung gesetzten Links zu einem hHersteller einer Software zur (in Deutschland illegalen) Umgehung …
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