Wie die Wettbewerbszentrale berichtet hat das LG Osnabrück in seinem Urteil vom 09.07.2012, Az. 16 O 37/12 im Rahmen von dem Verkauf von gebrauchten KFZ die Gegenüberstellung des tatsächlichen Verkaufspreises mit einem “ehem. NP” als unzulässig angesehen. Nach Ansicht des Gerichts liegt eine Irreführung gem. § 5 I Nr. 2 UWG vor, da der in Bezug …
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