11. April 2013
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat erneut zu Angeboten von Internet-Videorecordern Stellung genommen, wie sich aus der heutigen Pressemitteilung des BGH ergibt. In dem von dem BGH zu entscheidenden Fall sahen die Kläger, die Fernsehsender RTL und Sat1, eine Rechtsverletzung durch die Weitersendung ihrer Fernsehprogramme an Nutzer-Videorecorder von den Anbietern Shift.TV und SAVE.TV. Der BGH hatte …
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