25. Februar 2014
Wie die GEMA in einer eigenen Pressemitteilung mitgeteilt hat, hat die Verwertungsgesellschaft vor dem LG München Unterlassungsansprüche gegen Youtube erwirkt. Konkret ist die GEMA gegen “Sperrtafeln” des Videoportals vorgegangen, wonach der Nutzer bei verschiedenen nicht abrufbaren Videos folgenden Text angezeigt bekam: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für …
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