19. Dezember 2011
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich in seinem Urteil VI ZR 92/10 zur Verantwortlichkeit von Hostprovidern für Blogeinträge geäußert, das Urteil des BGH liegt nun im Volltext vor. Konkret ging es um die Haftung des Unternehmens Google als Anbieter der Plattform blogger.com bzw. blogspot.com für dort im Rahmen eines Blogs abgegebenen persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen.Ein Hostprovider …
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