26. Oktober 2011
Nach einem Urteil des LG Bonn Az.: 1 O 448/10 muss die Deutsche Telekom darauf hinweisen, dass bei hohem Datentransfer Übertragungsraten gedrosselt werden. Die Telekom hatte Ihr Produkt “Call & Surf Comfort VDSL” mit Werbeversprechen wie “Unsere schnellste DSL-Verbindung”, “Luxus-Highspeed-Surfen mit bis zu 25 Mbit/s”, “ohne Zeit- oder Volumenbeschränkung” beworben. Hierin sah der Bundesverband Verbraucherzentrale …
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