Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom heutigen Tag die Haftung eines Internetanschlussinhabers für von volljährigen Familienangehörigen begangene Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing abgelehnt (BGH Urteil vom 08. Januar 2014 Az.: I ZR 169/12 zur Presseerklärung (das Urteil liegt noch nicht im Volltext vor). Eine sog. Störerhaftung sei jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Anschlussinhaber keine Anhaltspunkte dafür …
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