Das Bundesverfassungsgericht hat einen weiteren Antrag im Zusammenhang mit dem NSU-Prozess auf einstweilige Anordnung zurückgewiesen (zur Presseerklärung). Beantragt hatte ein freier Journalist den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Zuteilung eines Presseplatzes, hilfsweise die Anordnung einer Videoübertragung in einen weiteren Raum. Das Bundesverfassungsgericht hat keine Verletzung des Rechts des Antragstellers auf Gleichbehandlung im publizistischen …
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