Ausweislich u.A. der Pressemitteilung der GEMA selbst hat das OLG München in einem gestern verkündeten Urteil im Rahmen eines laufenden Rechtsstreits gegen die Google-eigene Videoplattform Youtube im Ergebnis das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Auch nach Einschätzung des OLG München (Urteil vom 28. Januar 2016 Az.: 29 U 2798/15) handele es sich bei Youtube nur um einen technischen …
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