Das Landgericht München I (Az.: 21 O 25511/10) hat eine Klage der Gesellschaft Elvis Presley Enterprises, in der nach Elvis Presleys Tod durch die Erben die Rechte an Tonaufnahmen eingebracht wurden, gegen Sony Music Entertainment auf Nachvergütung zurückgewiesen. Elvis Presley hatte 1973 in einem Buy-Out-Vertrag mit seiner Plattenfirma gegen Zahlung eines pauschalen, hohen Millionen-Dollar Betrages …
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