Der Bundesgerichtshof hat mit Entscheidung vom 02. April 2015 (I ZR 59/13 zur Presseerklärung) entschieden, dass der Inhaber der bekannten “PUMA”-Marke die Löschung einer eingetragenen Marke die sich an diese Marke nach Ansicht des Markeninhabers als Parodie anlehnt (Springender Pudel), verlangen kann. Konkret hatte der Markeninhaber die stilisierten Raubkatze der “PUMA” -Marke durch einen Pudel …
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