Der Gerichtshof der europäischen Union (EuGH) hat mit Urteil vom heutigen Tag betreffend die Rechtssachen C-293/12 und C-594/12 die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt, wie der EuGH in seiner heutigen Presseerklärung mitteilt. Mit der Richtlinie für Vorratsspeicherung von Daten sollten die gesetzlichen Vorschriften der Mitgliedsstaaten dahingehend harmonisiert werden, dass zum Zwecke der Verhütung, …
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